Neuanmeldung
Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig
ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern
seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet,
sich unverzüglich - spätestens innerhalb eines Monats
- bei dem für ihn zuständigen Kreisverband anzumelden.
Zuständig ist der Kreisverband, in dessen
Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich
tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit
aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.
Um Ihnen und den Ärztlichen Kreisverbänden
die Arbeit zu erleichtern, können Sie das Meldeformular
von diesen Seiten downloaden, am Bildschirm ausfüllen,
ausdrucken und danach mit den erforderlichen Unterlagen (Originale
oder beglaubigte Kopien) an den zuständigen Kreisverband
weiterleiten.
Wichtig: Da der Ärztliche Kreisverband
neben weiteren Unterlagen auch Ihre Originalunterschrift benötigt,
ist es nicht möglich das Formular per Internet oder Email
an den Kreisverband zu schicken. Sie können lediglich
das (bereits ausgefüllte) Formular ausdrucken. Selbstverständlich
können Sie das Meldeformular auch direkt beim Ärztlichen
Kreisverband erhalten bzw. vor Ort ausfüllen.
Link zum Formular
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