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Neuanmeldung

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Meldeformular als Download
Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich - spätestens innerhalb eines Monats - bei dem für ihn zuständigen Kreisverband anzumelden.

Zuständig ist der Kreisverband, in dessen Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.


Meldeformular PDF

Um Ihnen und den Ärztlichen Kreisverbänden die Arbeit zu erleichtern, können Sie das Meldeformular von diesen Seiten downloaden, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und danach mit den erforderlichen Unterlagen (Originale oder beglaubigte Kopien) an den zuständigen Kreisverband weiterleiten.

Wichtig: Da der Ärztliche Kreisverband neben weiteren Unterlagen auch Ihre Originalunterschrift benötigt, ist es nicht möglich das Formular per Internet oder Email an den Kreisverband zu schicken. Sie können lediglich das (bereits ausgefüllte) Formular ausdrucken. Selbstverständlich können Sie das Meldeformular auch direkt beim Ärztlichen Kreisverband erhalten bzw. vor Ort ausfüllen.