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Neuanmeldung

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Meldeformular als Download
Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich - spätestens innerhalb eines Monats - bei dem für ihn zuständigen Kreisverband anzumelden.

Zuständig ist der Kreisverband, in dessen Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.

Ärzte und Ärztinnen können sich ab sofort bequem und einfach über die deutschlandweite Online-Meldebogenplattform bei der Bayerischen Landesärztekammer anmelden. Das Ausfüllen des bisherigen Meldebogens in Papierform kann somit entfallen. Die Meldebogenplattform erfasst die meldepflichtigen Umstände, die für die Anmeldung notwendig sind und übermittelt diese über die Bayerische Landesärztekammer an die zuständige Meldestelle.

Zu beachten ist, dass Neumitglieder den Meldebogen trotz der elektronischen Übermittlung der Daten zusätzlich ausgedruckt per Post an die zuständige Meldestelle (Kreis- oder Bezirksverband) senden müssen. Nur ein unterschrieben eingereichter Meldebogen führt derzeit zu einer Mitgliedschaft.

Link für die bundesweite Meldebogenplattform: https://meldebogen.baek.de

Alternativ können Sie auch weiterhin unser Formular des Meldebogens nutzen:

Sie können das Meldeformular von diesen Seiten downloaden, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und danach mit den erforderlichen Unterlagen (Originale oder beglaubigte Kopien) an den zuständigen Kreisverband weiterleiten.

Meldeformular PDF

Wichtig: Da der Ärztliche Kreisverband neben weiteren Unterlagen auch Ihre Originalunterschrift benötigt, ist es nicht möglich das Formular per Internet oder Email an den Kreisverband zu schicken. Sie können lediglich das (bereits ausgefüllte) Formular ausdrucken. Selbstverständlich können Sie das Meldeformular auch direkt beim Ärztlichen Kreisverband erhalten bzw. vor Ort ausfüllen.