Neuanmeldung
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Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich - spätestens innerhalb eines Monats - bei dem für ihn zuständigen Kreisverband anzumelden.
Zuständig ist der Kreisverband, in dessen Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.
Ärzte und Ärztinnen können sich ab sofort bequem und einfach über die deutschlandweite Online-Meldebogenplattform bei der Bayerischen Landesärztekammer anmelden. Das Ausfüllen des bisherigen Meldebogens in Papierform kann somit entfallen. Die Meldebogenplattform erfasst die meldepflichtigen Umstände, die für die Anmeldung notwendig sind und übermittelt diese über die Bayerische Landesärztekammer an die zuständige Meldestelle.
Link für die bundesweite Meldebogenplattform: https://meldebogen.baek.de